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Arbeitsleben

arbeitslebenAuch mit einem Herzproblem ist es möglich, am Arbeitsleben teilzunehmen. In mehrfacher Hinsicht wirkt sich Arbeit positiv auf die Herzgesundheit aus: Sie verschafft dem Betroffenen Bewegung, hilft, soziale Kontakte zu pflegen und kann dem Selbstbewusstsein dienen.

Je nach Schwere der Krankheit kann die Berufs- und die Arbeitsfähigkeit jedoch beeinträchtigt werden oder sogar verloren gehen. Solange sich ein Beruf nicht negativ auf die Entwicklung der Krankheit auswirkt, kann er ausgeübt werden.

Sollte die Leistungsfähigkeit aber deutlich beeinträchtigt sein (z. B. bei Angina-pectoris-Beschwerden unter mittlerer Belastung), können Berufe, die körperlich schwere Arbeit fordern, in der Regel nicht ausgeübt werden. Auch Tätigkeiten, bei denen eine Verantwortung für die Sicherheit anderer Menschen besteht, können für Personen mit einer Herzkrankheit unter Umständen nicht mehr in Frage kommen (z. B. Busfahrer, Feuerwehrmann).

Zurück ins Arbeitsleben

Auch nach einem Herzinfarkt oder einem Eingriff am Herzen ist es möglich, arbeiten zu gehen. Im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation geht es darum, Menschen nach einer schweren Krankheit wieder in das Arbeitsleben zu integrieren.

Stufenweise Wiedereingliederung

Die stufenweise Wiedereingliederung dient dem Ziel, Erwerbstätige nach schwerer Erkrankung schrittweise an die volle Arbeitsbelastung am alten Arbeitsplatz heranzuführen. Die Wiedereingliederung kommt für Menschen in Frage, die ihre bisherige Tätigkeit teilweise oder vollständig wieder aufnehmen können. Es handelt sich um eine freiwillige Maßnahme, die auch der Zustimmung des Arbeitgebers, der Krankenkasse und des behandelnden Arztes bedarf.

Entscheidet sich der Patient für die Wiedereingliederung, gilt er bis zu deren Abschluss als arbeitsunfähig und erhält Kranken- oder Übergangsgeld. Aber auch die Entscheidung gegen die stufenweise Wiedereingliederung zieht keine finanziellen Nachteile nach sich, da der Patient solange arbeitsunfähig bleibt und Krankengeld erhält, bis er wieder als arbeitsfähig gilt. Die Kosten für die Wiedereingliederung übernimmt die Rentenversicherung oder die Krankenkasse.

Die stufenweise Wiedereingliederung schließt meist unmittelbar an eine Reha-Maßnahme an. Die Anregung zur schrittweisen Arbeitsaufnahme kann vom behandelnden Arzt, einem Arzt der Reha-Klinik, der Krankenkasse oder der Rentenversicherung kommen. Die Initiative kann aber auch vom Patienten selbst ergriffen werden. Den Ablauf der Arbeitswiederaufnahme regelt ein Stufenplan, der gemeinsam mit dem behandelnden Arzt erstellt und in Absprache mit dem Arbeitgeber an die betrieblichen Erfordernisse angepasst wird.

Die Dauer der Wiedereingliederung hängt vom gesundheitlichen Zustand ab. In der Regel endet sie nach 6 Wochen bis 6 Monaten mit einer wiederhergestellten Arbeitsfähigkeit. Während der Maßnahme wird der Patient von seinem behandelnden Arzt regelmäßig untersucht. Dieser kann den Wiedereingliederungsplan an den Gesundheitszustand des Patienten anpassen. Das heißt, er kann die Maßnahme verlängern, verkürzen, oder – falls nötig – auch abbrechen. In diesem Fall kann über eine weitere medizinische Rehabilitation oder die Möglichkeit zur Berentung nachgedacht werden.

Der Wiedereingliederungsplan

Der Plan enthält vor allem folgende Angaben:
 

  • Angestrebter Abschlusstermin (Herstellung der vollen Arbeitsbelastung)
  • Anzahl, Dauer und Umfang der einzelnen Belastungsstufen
  • Zu vermeidende Tätigkeiten am Arbeitsplatz
  • Besondere Bedingungen für den Arbeitsplatz (z. B. flexible Arbeitszeiten, günstigere Pausenzeiten, Rauchverbot, Verringern von Stressoren)



 

 

Arbeitstherapie und Belastungserprobung

Arbeitstherapie und Belastungserprobung sind Leistungen der medizinischen Rehabilitation, die eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben unterstützen sollen. Die beiden Maßnahmen werden in der Regel während des Aufenthalts in der Reha-Klinik durchgeführt.

Die Therapie ist auf die Arbeitsaufnahme im alten Beruf gerichtet. Durch sie können die handwerklichen, technischen und geistigen Fähigkeiten festgestellt und geschult werden.
Die Belastungserprobung klärt die Belastbarkeit für die Arbeit im alten oder in einem neuen Beruf.

Erwerbsminderungsrente

Ist ein Patient aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeitsfähig, steht ihm Erwerbsminderungsrente zu. Unterschieden werden zwei Rentenarten.

  • Die teilweise Erwerbsminderungsrente erhält, wer täglich 3 bis 6 Stunden arbeiten kann
  • Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer täglich weniger als 3 Stunden arbeiten kann

Die Zuständigkeit liegt bei der Rentenversicherung. Die Erwerbsminderungsrente wird nicht dauerhaft gezahlt. Anträge müssen in regelmäßigen Abständen gestellt werden.

Den Arbeitgeber informieren?

Das Arbeitsrecht verlangt nicht, dass Bewerber für eine Arbeitsstelle auf Ihre chronische Erkrankung hinweisen müssen, es sei denn, die Krankheit verbietet die Ausübung des Berufs. Eine Schwerbehinderung darf dem Arbeitgeber hingegen nicht verschwiegen werden.
Bedenken Sie einen solchen Schritt: Möglicherweise sind die Anforderungen einer Arbeitsstelle hoch. Überlegen Sie daher genau, ob es Ihnen hilft, die Krankheit in einer Bewerbungssituation zu verschweigen.

Falls Sie in einem Beruf arbeiten in dem sich aufgrund Ihrer Erkrankung Probleme ergeben, sprechen Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber. Finden Sie gemeinsam mit ihm eine Lösung. Zum Beispiel könnten Sie in einen neuen Arbeitsbereich wechseln, der Ihren Bedürfnissen besser entspricht.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. Phase III (Herzgruppen) - herzgruppenservice.de