Herzgruppenleiter Lizenz
"Herzgruppenleiter der DGPR"
Nach erfolgreichem Abschluss der LVBPR-Ausbildung zum "Herzgruppenleiter der DGPR" erhält der Absolvent eine für zwei Jahre gültige Lizenz ausgestellt, welche der zweiten Lizenzstufe des DOSB für Rehabilitationssport gleichgestellt ist. Diese Lizenz muss alle zwei Jahre durch den Nachweis von 15 UEs, sowie einem aktuell absolviertem Reanimationskurs verlängert werden. Mit dieser Lizenz ist man berechtigt, Herzgruppen als Übungsleiter anzuleiten und unter Einhaltung der weiteren Rahmenbedingungen eine Herzgruppe durch die BGPR zertifizieren zu lassen.
Für Herzgruppenträger des organisierten Sports in Brandenburg, welche Mitglied im Landessportbund Berlin sind, besteht die Möglichkeit Zuschüsse zur Übungsleitertätigkeit zu beantragen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der entsprechende Übungsleiter eine DOSB-Lizenz mit zweiter Lizenstufe nachweisen kann.
Qualitätsmerkmal "Herzgruppenleiter der DGPR"
Ein "Herzgruppenleiter der DGPR" bringt zum Ausdruck, dass er seine Ausbildung in einer Landesorganisation der DGPR absolviert hat. Diese umfasst 120 UEs und ist inhaltlich gezielt auf die Arbeit in den Herzgruppen ausgerichtet. Er verfügt über ein umfangreicheres Wissen und kann somit zielorientierter agieren. Auch wird eine Herzgruppe beim Vorliegen einer solchen Lizenz höherwertiger durch die LVBPR zertifiziert.
Lizenzverlängerungen
Primär ist darauf zu achten, die Lizenz "Herzgruppenleiter der DGPR" gemäß den Vorgaben zu verlängern. Der LVBPR überprüft die Fortbildungsnachweise sowie das Vorliegen des Nachweises eines aktuellen Reanimationskurses und verlängert die Lizenz um weitere zwei Jahre. Mit dieser verlängerten Lizenz kann dann auch die vom BTFB oder LSB ausgestellte DOSB-Lizenz verlängert werden, ohne dass hierzu erneut die Fortbildungsnachweise vorgelegt werden müssen. Wird hingegen ausschließlich die DOSB-Lizenz des BTFB oder LSB verlängert und die LVBPR-Lizenz verliert seine Gültigkeit, darf der Herzgruppenträger seine Herzgruppe nicht mehr mit "Herzgruppenleiter der DGPR" betiteln.
Lizenzanerkennung anderer Anbieter
Eine Anerkennung anderer Anbieter, welche sich im Ausbildungumfang der inneren Medizin oder Herzsportgruppen meist nur mit 30 UEs befassen, werden derzeit nicht mit der Lizenz zum "Herzgruppenleiter der DGPR" anerkannt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, beim LVBPR an einen Update-Kurs zum "Herzgruppenleiter der DGPR" teilzunehmen.
Zertifizierung von Herzgruppen bei deS LVBPR
Gemäß den Durchführungsbestimmungen der BAR muss mindestens eine Lizenz der zweiten Lizenzstufe mit mindestens 30 UEs innere Medizin vorliegen. Es ist für die Zertifizierung nicht existenziel abhängig, welche Lizenz vorleget wird, es muss sich um eine zweite Lizenzstufe handeln, die Lizenz muss gültig sein, der Reanimationskurs darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Lizenz "Hergruppenleiter der DGPR" darf als Qualitätsmerkmal eingesetzt werden, auch ist es nicht gänzlich ausgeschlossen, dass sich das Vorliegen einer solchen Qualifikation auch wirtschaftlich positiv auswirken kann.