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HERZGRUPPENARZT

Kardiologische Rehabilitation und Sekundärprävention sind wesentliche Teilbereiche einer umfassenden, am langfristigen Erfolg orientierten medizinischern Versorgung von Herz-Kreislaufkranken. Mit Hilfe eines multidisziplinären Teams werden die Patienten unterstützt, die individuell bestmögliche physische und psychische Gesundheit sowie soziale Integration wieder zu erlangen und langfristig aufrecht zu erhalten (WHO 1993).

Herzgruppen als Partner des niedergelassenen Arztes:

  • Die in Rehabilitationskliniken eingeleiteten rehabilitativen und sekundärpräventiven Interventionen werden dort konsequent ambulant fortgesetzt.
  • Rehabilitationssport in Herzgruppen wird den behandelnden Ärzten/Kardiologen als ergänzende Leistung generell in der Therapie von Herz-Kreislauferkrankungen verfügbar gemacht.
  • Seit 1. Januar 2005 sind o.g. Schulungsmaßnahmen integraler Bestandteil des Disease Management-Programms KHK.

Herzgruppen schulen eigenverantwortliches Handeln für einen herzgesunden Lebensstil:

  • durch regelmäßige, fachkompetente Wissensvermittlung über krankheitsgerechtes und gesundheitsförderndes Verhalten,
  • durch Bewegungs- und Sporttherapie mit Vermittlung individuell passender Übungs- und Trainingsmethoden,
  • durch Anleitung in Stressbewältigungs- und Entspannungstechniken für einen sensiblen Umgang mit sich selbst und für selbständiges Stressmanagement,
  • durch Förderung von Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen und Eigenverantwortlichkeit im Rahmen von Gruppen- und Individualgesprächen.

Bei der koronaren Herzerkrankung wurden die Effekte von Lebensstiländerungen (besonders bzgl. körperlichem Training, Ernährungsumstellungen und Nichtrauchen) - auch im Vergleich zu pharmakologischen Interventionen - wissenschaftlich gut belegt.

 

Sozialrechtlicher Hintergrund der Herzgruppen

Im Sozialgesetzbuch IX (§ 44 Abs. 1, Nr. 3) wurde 2001 Rehabilitationssport als ergänzende Leistung zur Rehabilitation festgelegt.

Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) haben

  • die Rehabilitationsträger (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherer, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte, Träger der Kriegsopferversorgung) und
  • der Deutsche Behindertensportverband e.V.,
  • die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. und
  • die Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.

eine "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining geschlossen. Für den „Rehabilitationssport in Herzgruppen“ ist darin folgendes festgelegt:

  • Die Verordnung erfolgt durch den behandelnden Arzt (Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport, "Muster 56").
  • Die anschließende Bewilligung nimmt der Kostenträger vor.
  • Im Regelfall beträgt der Leistungsumfang der Erstverordnung 90 Übungsveranstaltungen in einem Zeitraum von 24 Monaten.
  • Weitere Verordnungen (über Vordruck "Muster 56") sind möglich bei ergometrisch ermittelter maximaler Belastungsgrenze von < 1,4 Watt/kg Körpergewicht. Der Leistungsumfang von weiteren Verordnungen beträgt im Regelfall 45 Übungsveranstaltungen in 12 Monaten.
  • Bei akuten und schweren Komplikationen des Krankheitsverlaufs wird erneut nach Verordnung der Leistungsumfang der Erstverordnung bewilligt.

 

Indikationen für Herzgruppen

Nach 2.1 der Rahmenvereinbarung kommt Rehabilitationssport für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht.

  • Koronare Herzerkrankung
    • mit stabiler Angina pectoris
    • nach ST-Hebungsinfarkt
    • nach Nicht-ST-Hebungsinfarkt
    • nach Reinfarkt
    • nach PTI mit/ohne Stentimplantation
    • nach Bypass-Operation
    • nach Herzwandaneurysmaektomie
  • Herzvitien jeder Art mit und ohne operative Korrektur
  • Zustand nach Endo-, Myo-, Perikarditis
  • Kardiomyopathie
  • Herzinsuffizienz
  • Zustand nach Schrittmacherimplantation
  • Zustand bei implantiertem Defibrillator
  • Zustand nach Herztransplantation
  • Ausgeprägte funktionelle Herz-Kreislaufstörungen
    • insbesondere arterielle Hypertonie mit kardiovaskulären Schäden
    • hyperkinetisches Herzsyndrom

Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Herzgruppe:

  • Kardiovaskuläre Belastbarkeit nach standardisierter Fahrrad-Ergometrie unter Medikation: mindestens 0,4 Watt/kg Körpergewicht
  • Stabile kardiovaskuläre Symptomatik unter Medikation
  • Keine, die Motorik wesentlich einschränkende, orthopädische Erkrankung
  • Wichtig: Die kardiovaskuläre Belastbarkeit sollte im Verlauf bei fehlender akuter Symptomatik einmal im Jahr kontrolliert werden.

 

Struktur der Herzgruppen

Herzgruppenträger

  • z.B. Sportvereine, Rotes Kreuz, Volkshochschulen, Kneipp-Vereine, freie Vereinigungen, auch an Kliniken
  • tragen die Verantwortung für fachkompetentes Personal (Herzgruppenarzt und Herzgruppenleiter)
  • sorgen für räumliche Übungsmöglichkeiten und spezielle Sportgeräte
  • sorgen für die Notfallausrüstung
  • sichern die Finanzierung

Herzgruppenärzte

  • sind überwachend bei den Übungseinheiten anwesend
  • beurteilen die aktuelle Belastbarkeit
  • sorgen für rehabilitative und sekundärpräventive Prozessqualität
  • beraten bei konkreten Fragen
  • betreuen die Patienten in kardialen Notfällen
  • Herzgruppenärzte werden meist dringend gesucht!

Herzgruppenleiter

  • z.B. Sportwissenschaftler, Physiotherapeuten, Sportpädagogen, Trainer und Übungsleiter aus dem Sport - jeweils mit Zusatz-Lizenz "Herzgruppenleiter"
  • werden verpflichtend alle zwei Jahre fortgebildet
  • gestalten die Bewegungs- und Sporttherapie.

Teilnehmer

  • holen das Einverständnis/die Verordnung des behandelnden Arztes ein
  • sind mit der Einsicht in ihre Patientenunterlagen einverstanden
  • geben bereitwillig über ihren aktuellen Gesundheitszustand Auskunft