LVBPR

Gemeinsame Erklärung zur regelmäßigen Teilnahme am Rehabilitationssport

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) und die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) sind sich einig, dass die Ziele des Rehabilitationssports in Herzgruppen im Sinne der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2011 nur bei einer regelmäßigen Teilnahme der Rehabilitationssportler/innen zu erreichen sind. Die regelmäßige Teilnahme ist insbesondere Voraussetzung, um dem ganzheitlichen1 Ansatz gerecht zu werden und um gruppendynamische Prozesse in Gang zu setzen. Von daher ist eine regelmäßige Teilnahme besonders wichtig.

Deshalb sollten Unterbrechungen nur auf begründete Ausnahmefälle begrenzt bleiben (z.B. Urlaubsreisen, Krankenhaus-/ Rehabilitationsklinikaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit). Bei nichtbegründeter Unterbrechung des Rehabilitationssports ist der Leistungserbringer (Träger der Herzgruppe) berechtigt, den Rehabilitationssport in Herzgruppen abzubrechen und die bis dahin durchgeführten Leistungen abzurechnen. Dabei ist der Lebenshintergrund des Menschen mit oder mit drohender Behinderung sowie chronischer Erkrankung zu berücksichtigen, z.B. relevante ärztliche Diagnosen, Pflege von Angehörigen, Krankheit des Kindes usw.

Bei Abbruch des Rehabilitationssports muss ein gesonderter Hinweis an den jeweiligen Rehabilitationsträger erfolgen, dass der Rehabilitationssport durch den Leistungserbringer beendet wurde. Hinweis: Die vorübergehende Schließung von Übungsstätten (z.B. Sporthallen, Bäder) führt weder zu einer vorzeitigen Beendigung der Maßnahme noch zu einer Verlängerung der Leistungsdauer.

1 Im Rehabilitationssport wird hierunter insbesondere ein bio-psycho-sozialer Ansatz verstanden. Dieser beschreibt die positiven Auswirkungen auf die körperliche Leistungsfähigkeit, das seelische Wohlbefinden und die soziale Beteiligung der Rehabilitationssportler/innen.